OLG Thüringen - Beschluss vom 09.09.2010
6 W 179/10
Normen:
HGB § 162;
Fundstellen:
DStR 2011, 87
MDR 2011, 112
Vorinstanzen:
AG Jena, vom 11.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen HRA 300714

Eintragung des Beitritts eines Einzelkaufmanns als Kommanditist einer Kommanditgesellschaft

OLG Thüringen, Beschluss vom 09.09.2010 - Aktenzeichen 6 W 179/10

DRsp Nr. 2010/21159

Eintragung des Beitritts eines Einzelkaufmanns als Kommanditist einer Kommanditgesellschaft

Ein Kommanditist, der als Einzelkaufmann unter seiner Firma der Kommanditgesellschaft beigetreten und entsprechend im Handelsregister ausgewiesen ist, kann die Zuordnung seines Beitritts dahin ändern, dass er seinen Beitritt zur Kommanditgesellschaft nicht mehr dem geschäftlichen, sondern dem privaten Bereich zuordnet. Bei einer solchen Änderung hat ihn das Handelsregister ebenso - nur noch mit seinem bürgerlichen Namen - auszuweisen. Die Firma des einzelkaufmännischen Unternehmens ist zur Löschung zu bringen.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die Verfügung des Amtsgerichts Jena vom 11.02.2010 aufgehoben.

Das Amtsgericht Jena - Registergericht - wird angewiesen, über die Handelsregisteranmeldung der Antragstellerin vom 27.01.2010 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates neu zu entscheiden.

Normenkette:

HGB § 162;

Gründe:

I. Im Handelsregister ist als einer der beiden Kommanditisten der Antragstellerin eingetragen: "R. H. T., T. (Amtsgericht Bamberg HRA ...)".

Unter dem 27.01.2010 hat die Antragstellerin zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet: