Streitig ist, ob Einzahlungen auf ein "Oder-Konto" freigebige Zuwendungen an den Ehegatten darstellen. Die Klägerin ist mit Herrn A verheiratet. Im September 2003 eröffneten die Klägerin und ihr Ehemann bei der Bank 1 ein Direkt-Depot mit Extra-Konto als sog. "Oder-Depot" (Konto-Nr. X1) und am 27.07.2005 ein gemeinsames Girokonto.
Auf das Extra-Konto sind folgende Einzahlungen erfolgt:
07.11.20038.000,00 EUR
08.07.20042.550.000,00 EUR
19.10.2004152.371,50 EUR
06.01.200521.875,01 EUR
04.01.200645.000,00 EUR
02.01.200745.000,00 EUR
Die Einzahlung vom 07.11.2003 in Höhe von 8.000 EUR hat der Ehemann A vorgenommen. Die Einzahlungen der Jahre 2004 bis 2007 stammten aus der Veräußerung einer Beteiligung des Ehemanns A an der Firma 1 sowie den daraus vereinbarten Stundungszinsen, den Vertrag hierzu hatte er am 05.07.2004 geschlossen.
Über das Guthaben auf dem Extra-Konto wurde wie folgt verfügt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|