FG Düsseldorf - Beschluss vom 03.07.2024
3 Ko 1011/24 KF
Normen:
RVG Nr. 1008 VV;

Entstehung und Festsetzung der Mehrvertretungsgebühr eines Rechtsanwalts

FG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2024 - Aktenzeichen 3 Ko 1011/24 KF

DRsp Nr. 2024/10955

Entstehung und Festsetzung der Mehrvertretungsgebühr eines Rechtsanwalts

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Erinnerungsführerin.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 4 Satz 1 FGO).

Normenkette:

RVG Nr. 1008 VV;

Gründe

I.

Streitig ist die Höhe der nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) festzusetzenden Vergütung.

Mit Schriftsatz vom 28.05.2021 wurde unter dem Aktenzeichen 3 K 1304/21 E,G,U,F Klage erhoben, und zwar sowohl gegen Einkommen-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide als auch gegen Bescheide betreffend die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (im Folgenden Feststellungsbescheide genannt). Die Kläger wurden wie folgt bezeichnet:

Klage

der Eheleute G. und I. S., …(Anschrift),

und der G. und I. S. GbR, …(Anschrift),

- Kläger und Klägerin -

Genauere Angaben dazu, wer welchen Bescheid anfechtet, fehlten. Beantragt wurde, sämtliche angefochtenen Bescheide aufzuheben.