Die Beschwerden der zu 7) beteiligten H M GmbH, der zu 8) bis 12) beteiligten Klinikum M GmbH, Klinik T M GmbH, B-M-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Kreissenioreneinrichtungen M GmbH sowie der N-M GmbH und der zu 14) bis 17) beteiligten Verkehrsbetriebe F GmbH, L Omnibusbetriebe GmbH, W T1 GmbH und X GmbH gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.05.2016 -
Es wird festgestellt, dass aufgrund einer am 13.07.2015 erfolgten Errichtung für die folgenden Unternehmen ein Konzernbetriebsrat besteht:
H M GmbH
Klinikum M GmbH
Klinik T M GmbH
B-M-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Kreissenioreneinrichtungen M GmbH
N-M GmbH
O M gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung mbH
Verkehrsbetriebe F GmbH
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