Errichtung eines Neubaus i. S. von § 27 Abs. 2 UStG
FG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2010 - Aktenzeichen 16 K 439/09
DRsp Nr. 2010/23088
Errichtung eines Neubaus i. S. von § 27 Abs. 2UStG
1. Zu den Voraussetzungen einer Vorsteuerkorrektur gemäß § 15aUStG.2. Zur Anwendung des § 27 Abs. 2UStG i.V.m. § 9 Abs. 2UStG.3. Für vermietete Altbauten, die vor dem 11.11.1993 errichtet wurden, ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze nach § 9 Abs. 2UStG a.F. ohne jede zeitliche Beschränkung möglich.4. Hat ein Stpfl. nach dem 10.11.1993 einen Neubau hergestellt, findet § 9 Abs. 2UStG a.F. wegen fehlender Voraussetzungen der Übergangsregelung des § 27 Abs. 2UStG keine Anwendung.