1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Höhe des Telefoneigenverbrauchs.
Der Kläger ist als Architekt sowie als Vermieter unternehmerisch tätig.
Für die Streitjahre wurde der Kläger zunächst entsprechend der von ihm abgegebenen Umsatzsteuererklärungen veranlagt.
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