Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Zwischen den Beteiligten ist allein streitig, ob der Beklagte den geldwerten Vorteil des dem Kläger von seinem Arbeitgeber überlassenen Fahrzeugs der Marke Maserati Spyder Cambiocorsa (im Folgenden: Maserati) zutreffend nach der sogenannten 1%-Regelung angesetzt hat oder ob er nach dem vom Kläger vorgelegten Fahrtenbuch anzusetzen gewesen ist.
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