Die Beschwerden der Prozessbevollmächtigten des Betriebsrats (Beteiligte Ziff. 2) sowie der Arbeitgeberin (Beteiligte Ziffer 3) gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 17.04.2024 -
I.
Wegen des Sach- und Streitstandes bis zur Vorlage an das Beschwerdegericht wird auf die Sachverhaltswiedergabe im angegriffenen Beschluss in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses sowie auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
II.
1. Die Beschwerden sind statthaft (§ 33 Abs. 3 Satz 1 RVG), sie sind beide form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 33 Abs. 3 Satz 3 RVG) und auch im Übrigen zulässig.
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