Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 14.12.2021 verkündete Urteil des Landgerichts abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Forderung, aufgenommen in der Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baugesellschaft A mbH beim Amtsgericht Wetzlar mit dem Az. ... unter dem Rang mit der Nr. ... in Höhe von 103.665,57 €, wird für die Klägerin zu 2. festgestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerinnen als Gesamtschuldnerinnen und der Beklagte jeweils zur Hälfte zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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