Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Streitig ist, ob der Bescheid über die Festsetzung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Juni 2014 rechtmäßig ist.
1. Der frühere Kläger, ein A (nachfolgend: A) war --gemeinsam mit einem B (nachfolgend: B) und einem C (nachfolgend: C)-- an einer Handels GmbH beteiligt (nachfolgend Handels GmbH). Die Handels GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 22. September 1997 gegründet. Geschäftsführer waren A und C. Das Stammkapital betrug 100.200 DM; A, B und C hielten zunächst Geschäftsanteile von jeweils nominal 33.400 DM.
Die Handels GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht (AG) X eingetragen unter der Nr.
Die Gesellschafter A, B und C waren zudem --ausweislich des notariellen Vertrags vom 22. März 2001 (Gerichtsakte, Bl. 68)-- Miteigentümer zu je einem Drittel an dem Grundstück, ... Allee x, Y (Flst. Nr. xxx, Gemarkung Y; nachfolgend: Handels GmbH Grundstück).
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