Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Streitig ist die Kürzung der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Hinblick auf das Vorliegen einer verbilligten Vermietung bei der Einkommensteuer 2011.
Die Kläger werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks C...-straße in Berlin. Das Grundstück ist mit einem 1985 fertiggestellten (vgl. Gebäudeabschreibungsliste in der Grundstücksakte) Haus mit einer Gesamtwohnfläche von 200 m2 bebaut. In der rund 108 m2 großen Erdgeschoßwohnung wohnen die Kläger.
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