Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin ist eine von der Stadt C. errichtete selbständige Einrichtung in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 3, 5 und 6 der Satzung der Stadt C. für den M. C., Anstalt des öffentlichen Rechts, vom 12. Dezember 2016 in der Fassung der dritten Änderungssatzung vom 20. Dezember 2022 (Satzung) hat die Klägerin von der Stadt C. unter anderem die Aufgaben übernommen, das auf dem Gebiet der Stadt anfallende ... zu beseitigen ....
1. 2.
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