FG Münster - Beschluss vom 20.04.2023
9 V 168/23 E
Normen:
FGO § 69 Abs. 2; AO § 162 Abs. 1 S. 1; EStG § 18;

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finazbehörde; Antrag auf Aussetzung des Verwaltungsakts wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes

FG Münster, Beschluss vom 20.04.2023 - Aktenzeichen 9 V 168/23 E

DRsp Nr. 2023/6498

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finazbehörde; Antrag auf Aussetzung des Verwaltungsakts wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2; AO § 162 Abs. 1 S. 1; EStG § 18;

Gründe

I.

Die Antragstellerin ist XXX [Berufsbezeichnung] und wird durch den Antragsgegner zur Einkommensteuer veranlagt. Im streitigen Zeitraum von 2012 bis 2017 erzielte sie freiberufliche Einkünfte gemäß § 18 EStG aus einer Tätigkeit für den Y e.V. (im Folgenden: "der Verein"). Zugleich war sie vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied des Vereins und besaß Verfügungsberechtigungen über diverse Konten des Vereins. Die weiteren Vorstandsmitglieder des Vereins waren Herr C und Herr D.