FG Münster - Urteil vom 12.09.2017
15 K 4355/12 U
Fundstellen:
DStRE 2019, 42
EFG 2018, 249

FG Münster - Urteil vom 12.09.2017 (15 K 4355/12 U) - DRsp Nr. 2017/17814

FG Münster, Urteil vom 12.09.2017 - Aktenzeichen 15 K 4355/12 U

DRsp Nr. 2017/17814

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, nach welchem Maßstab (Flächenschlüssel oder Umsatzschlüssel) Vorsteuerbeträge aus laufenden Kosten für das Streitjahr 2004 aufzuteilen sind, mit denen die Klägerin (Klin.) steuerfreie Umsätze mit Geldspielgeräten wie auch steuerpflichtige Umsätze mit Unterhaltungsspielgeräten ausführte.