Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über einen Folgenbeseitigungs- bzw. -entschädigungsanspruch für einen vom Finanzamt geänderten, aber nicht an die Gemeinde übermittelten Gewerbesteuermessbescheid.
Die Klägerin ist eine Gemeinde, in deren Gebiet die Firma C. GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) ansässig ist. Der Beklagte ist als Finanzamt für die im Gebiet der Klägerin ansässigen Steuerpflichtigen zuständig.
Der Beklagte erließ gegenüber der KG für 2001 einen Gewerbesteuermessbescheid, der mehrfach aufgrund von Änderungsanträgen geändert wurde. Der Gewerbesteuermessbetrag belief sich im letzten Änderungsbescheid aus November 2003 auf 600.361,48 €. Sowohl den ursprünglichen Bescheid als auch die Änderungsbescheide übersandte der Beklagte auch an die Klägerin, die entsprechende Gewerbesteuerbescheide gegenüber der KG erließ.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|