FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.04.2023
4 K 1614/22
Normen:
EStG § 7b Abs. 2 Nr. 1;

Berücksichtigen von Webungskosten für eine Sonderabschreibung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (hier: Mietwohnungsneubau)

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.04.2023 - Aktenzeichen 4 K 1614/22

DRsp Nr. 2023/6501

Berücksichtigen von Webungskosten für eine Sonderabschreibung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (hier: Mietwohnungsneubau)

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 7b Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Strittig ist die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 7b EStG zur Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau in zeitlicher Hinsicht.

Die Kläger sind zusammenveranlagte Ehegatten und erzielten im Streitjahr (2019) u. a. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte und - insoweit verfahrensgegenständlich - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.