FG Sachsen - Urteil vom 13.12.2017 (5 K 133/17) - DRsp Nr. 2018/1189
FG Sachsen, Urteil vom 13.12.2017 - Aktenzeichen 5 K 133/17
DRsp Nr. 2018/1189
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die ab dem Veranlagungszeitraum 2014 geltende Regelung in § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG für den Besuch einer Bildungseinrichtung zum Zwecke eines vollzeitigen Studiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme verfassungsgemäß ist.
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