1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Bewertung von Aufsichtsarbeiten bei der schriftlichen Steuerberaterprüfung.
Die Klägerin nahm im Jahr 2020 an der schriftlichen Steuerberaterprüfung bei der Steuerberaterkammer ... teil, die in ... am 6., 7. und 8. Oktober 2020 durchgeführt wurde. Sie erzielte in den schriftlichen Arbeiten in allen Arbeiten die Note 5,5. Die Arbeiten wurden jeweils von zwei Prüfern korrigiert, die bei den amtlichen Lösungshinweisen in Form einer Tabelle bei den einzelnen zu bewertenden Aspekten Punkte eintrugen. Die Benotung erfolgte wie folgt:
Aufgabe aus dem Verfahrensrecht u.a. Steuerrechtsgebieten:
Erstkorrektor, Herr A: Note 5,5 (27,5 Punkte)
Zweitkorrektor, Herr B: Note 5,5 (23,5 Punkte)
Aufgabe aus dem Gebiet der Ertragsteuern:
Erstkorrektor, Herr C: Note 5,5 (25 Punkte)
Zweitkorrektorin, Frau D: Note 5,5 (24 Punkte)
Aufgabe aus dem Gebiet der Buchführung und des Bilanzwesens:
Erstkorrektorin, Frau E: Note 5,5 (27 Punkte)
Zweitkorrektorin, Frau F: Note 5,5 (25 Punkte).
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