Verlustfeststellungen nach § 10a GewStG in Organschaftsfällen
Im Falle einer gewerbesteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2GewStG) gilt für die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder:
1.Vororganschaftliche Gewerbeverluste der Organgesellschaft
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.