FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 30.03.2023
S 7100 - 15/05

FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 30.03.2023 (S 7100 - 15/05) - DRsp Nr. 2024/80335

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 30.03.2023 - Aktenzeichen S 7100 - 15/05

DRsp Nr. 2024/80335

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zahlungen im Rahmen der Initiative Tierwohl

Die Initiative Tierwohl (ITW) ist ein Bündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel, mit dem Ziel, eine tiergerechtere und nachhaltigere Fleischerzeugung zu fördern.

Die Organisation und Abwicklung erfolgt durch die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH (Trägergesellschaft).

Tierhalter, die das Tierwohlprogramm umsetzen wollen, schließen hierzu einen Teilnahmevertrag mit der Trägergesellschaft.

Zunächst wurde ab 2015 das sog. Fondsmodell praktiziert, das ab dem 1. Juli 2021 durch das sog. Marktmodell abgelöst wurde.

1. Fondsmodell (bis 30. Juni 2021)

Tierhalter, die die Anforderungen aus dem Tierwohlprogramm erfüllen, erhalten von der Trägergesellschaft hierfür Zahlungen. Die Mittel dafür werden vom Lebensmitteleinzelhandel gegenüber der Trägergesellschaft erbracht.

Leistungen der Trägergesellschaft an den Einzelhandel

Die Zahlungen des Einzelhandels erfolgen als Gegenleistung für sonstige Leistungen der Trägergesellschaft (Gewährleistung der artgerechten Tierhaltung gemäß Tierwohlprogramm, Öffentlichkeitsarbeit, Kennzeichennutzung). Die Leistungen der Trägergesellschaft unterliegen dem Regelsteuersatz.

Leistungen der Tierhalter an die Trägergesellschaft