Voraussetzung für die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 EStG ist die Unterhaltsbedürftigkeit der unterhaltenen Person. Hierzu muss der Steuerpflichtige verschiedene Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der unterhaltenen Person erbringen, die in den Vordruck „Unterhaltserklärung deutsch” (Formular-ID: 034401) und „Unterhaltserklärung zweisprachig” (Formular-ID: 034400) einzutragen sind. Die Unterhaltserklärungen stehen im Internet zum Download bereit (http://www.formulare-bfinv.de).
Ich weise darauf hin, dass es nunmehr möglich ist, das Formular „Unterhaltserklärung deutsch” auch online auszufüllen oder offline zu bearbeiten, die Druckdatei (PDF) auf dem Rechner zu speichern und diese dann per Email weiterzusenden.
Die zweisprachigen Unterhaltserklärungen stehen weiterhin nur im PDF-Format zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit, die deutschsprachige Unterhaltserklärung elektronisch auszufüllen und die nicht ausfüllbaren zweisprachigen PDF-Dateien als „Übersetzungshilfe” zu verwenden. Der Nutzer wird durch einen entsprechenden Hinweis darauf aufmerksam gemacht.
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