FG Nürnberg - Urteil vom 26.09.2002
IV 425/00
Normen:
AO § 47 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 181

Fortgeltung einer Zahlungsanweisung an das Finanzamt nach Wechsel der Veranlagungsart

FG Nürnberg, Urteil vom 26.09.2002 - Aktenzeichen IV 425/00

DRsp Nr. 2003/701

Fortgeltung einer Zahlungsanweisung an das Finanzamt nach Wechsel der Veranlagungsart

Geben bereits getrennt lebende Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer für Zwecke der Steuererstattung gemeinsam das Bankkonto eines Ehegatten an, so besteht für das Finanzamt auch bei einem späteren Wechsel zur getrennten Veranlagung kein Anlass, von sich aus von dieser Zahlungsanweisung abzuweichen oder hierzu eigene Ermittlungen anzustellen. In diesem Fall steht allein die Kenntnis des Finanzamts über das Getrenntleben der Steuerpflichtigen und den Wechsel der Veranlagungsart einer schuldbefreienden Überweisung auf das gemeinsam angegebene Konto eines Ehegatten nicht entgegen. Der durch den anderen Ehegatten veranlasste Wechsel der Veranlagungsart beinhaltet nicht konkludent den Widerruf der Zahlungsanweisung.

Normenkette:

AO § 47 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Steuererstattungsanspruch der Klägerin durch Überweisung des Erstattungsbetrages i. H. v. 5.480,30 DM auf das Konto ihres getrennt lebenden Ehemannes erloschen ist.