Auf die Beschwerde der Streithelferinnen [...] wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 05.08.2022 unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Streithelferinnen [...] wird auf jeweils 230.892,78 Euro festgesetzt.
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