1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 27.02.2023 (
Insoweit wird die Klage abgewiesen.
2) Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3) Von den erstinstanzlichen Kosten hat der Kläger 60 % und die Beklagte 40 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
4) Die Revision wird nicht zugelassen.
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