Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Teilwertabschreibungen auf eine Darlehensforderung der Klägerin.
Die Klägerin ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht B... unter
Nachdem die Klägerin zunächst keine Steuererklärungen für 2018 abgegeben hatte, schätzte der Beklagte die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 Abs. 1 Abgabenordnung - AO - und erließ entsprechende Schätzbescheide, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 AO standen.
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