Streitig ist, ob die Einbringung eines Grundstücks durch einen der Gesellschafter sowie des auf dem Grundstück errichteten Gebäudes durch den anderen Gesellschafter in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts insoweit ebenfalls grunderwerbsteuerfrei ist, als die Einbringung zur teilweisen Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung der Ehe der beiden Gesellschafter erfolgte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|