Bereits seit September versenden die Finanzämter Feststellungsbescheide zu den Grundsteuerwerten auf den 01.01.2022, in Nordrhein-Westfalen zusammen mit den Bescheiden zum Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025. Wir beleuchten, worauf Sie im Rahmen der Prüfung der Bescheide besonders achten sollten und ob ein Einspruch in jedem Fall sinnvoll ist.
Der Feststellungsbescheid im Rahmen der Grundsteuer enthält mehrere Feststellungen, und zwar über
Die in diesen Bescheiden enthaltenen Angaben könnten jeweils separat mit einem Einspruch angefochten werden - theoretisch zumindest. Wenn aber tatsächlich nur gegen einen Wert Einspruch eingelegt wird, könnten die anderen Werte „bestandskräftig“ werden. Das bedeutet: Sollte der Mandant weitere Fehler finden, kann er die bestandskräftigen Werte nicht mehr im Rahmen eines Einspruchs ändern lassen.
Aus der Finanzverwaltung ist zu hören, dass die Feststellungserklärungen zu den Grundsteuerwerten inhaltlich nur selten überprüft werden.
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