Erbanteile nach Teilungsanteilen > RFH vom 21. 5. 1931 I D 1/30, RStBl S. 559, 560 Beispiel: Der Erblasser E setzt seine Kinder A und B zu gleichen Teilen als Erben ein. Der Nachlass hat einen Wert von 1 600 000 EUR. A hat von E zu dessen Lebzeiten ein Grundstück (Grundbesitzwert 800 000 EUR) als ausgleichungspflichtige Zuwendung erhalten. Die Erwerbe von Todes wegen von A und B berechnen sich wie folgt:
Nachlass 1 600 000 EUR zuzüglich auszugleichende Zuwendung + 800 000 EUR 2 400 000 EUR Anteil A (1/2) 1 200 000 EUR abzüglich auszugleichende Zuwendung ./. 800 000 EUR 400 000 EUR Teilungsanteil A im Verhältnis zum Nachlass (400 000 EUR : 1 600 000 EUR) = 1/4 Teilungsanteil B (1 200 000 EUR : 1 600 000 EUR) = 3/4 Erwerb A durch Erbanfall: 1/4 von 1 600 000 EUR 400 000 EUR Erwerb B durch Erbanfall: 3/4 von 1 600 000 EUR 1 200 000 EUR