Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31.03.2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.169,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach folgender Staffel zu zahlen: auf 10.000 € seit dem 10.07.2014, auf 2.169,54 € seit 15.09.2015.
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