Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 14.12.2015, Az.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten als ihrer früheren Arbeitgeberin Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds und die Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz. Die Klägerin begründet dies damit, dass sie bei einer im Betrieb der Beklagten in der Mittagspause durchgeführten Grippeschutzimpfung durch die Betriebsärztin der Beklagten einen Impfschaden erlitten habe.
Die Klägerin war ab dem 16.5.2011 im U. als Angestellte in der Abteilung Controlling beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete zum 18.5.2012 durch einen Aufhebungsvertrag vom 10.11.2011.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|