Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.12.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Stendal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.500,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 6 %.
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