Streitig ist, ob der Beklagte die Klägerin zu Recht wegen einer Betriebsübernahme gemäß § 75 der Abgabenordnung (AO) in Haftung genommen hat.
Die Klägerin unterhält seit dem 1.1.2008 in A ein Unternehmen für Abwasserdienstleistungen. Zur Ausführung dieser Tätigkeiten nutzte die Klägerin einen im gebrauchten Zustand erworbenen Spülbohrwagen mit einem dazu gehörenden Anhänger, im gebrauchten Zustand erworbene Werkzeuge sowie ein Notebook.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|