FG Köln vom 30.10.2002
4 K 5914/97
Normen:
GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2 § 8 Nr. 10 ; KStG § 8b Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 932
EFG 2003, 946

Hinzurechnungen: Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung

FG Köln, vom 30.10.2002 - Aktenzeichen 4 K 5914/97

DRsp Nr. 2003/12140

Hinzurechnungen: Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung

Bei Gewinnminderungen durch ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen ist gem. § 8 Nr. 10 GewStG eine Hinzurechnung in entsprechender Höhe vorzunehmen.

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2 § 8 Nr. 10 ; KStG § 8b Abs. 2, 3 ;

Für die Praxis:

Dies gilt nach Ansicht des FG auch dann, wenn der Organträger die Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft vor der Ausschüttung von seinen Organgesellschaften erworben hatte und aufgrund dessen bei den Organgesellschaften ein Veräußerungsgewinn entstand, der der Gewerbesteuer unterlegen hat; die Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG steht dem nicht entgegen. Im Übrigen vgl. zur aktuellen Rechtslage auch § 8 b Abs. 2 und 3 KStG.

Fundstellen
DStRE 2003, 932
EFG 2003, 946