Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zu Recht Hinzuschätzungen zu den Einkünften des Klägers aus Gewerbebetrieb vorgenommen hat.
Der Kläger eröffnete am 1. April 2006 ein Ladenlokal mit Produkten aus der „… Metzgerei”. Er ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme- Überschussrechnung.
2011/2012 fand durch den Beklagten eine Betriebsprüfung beim Kläger statt. Dabei traf der Prüfer u.a. folgende Feststellungen:
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|