Herrn Rechtsanwalt J. wird für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten ... im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren sowie im Strafverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 1 KLs 359Js 11531/11) unter Anrechnung der bereits ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren eine Pauschgebühr in Höhe von 16.100 € (zuzüglich Auslagen und USt.) bewilligt.
2.Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
I.
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