Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin in den Streitjahren 2016 bis 2018 die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach §
Die Klägerin erwarb im Jahr 1991 eine Gewerbeimmobilie in der X-Straße in ... Hamburg für (umgerechnet) ca. ... €. Die gesamte Gewerbeimmobilie besteht aus einer Büro-, einer Hallen- und einer Hoffläche. Bis zum 31. Dezember 2014 betrieb die Klägerin auf dem Grundstück selbst ein Lagereigeschäft. Seit dem 1. Januar 2015 vermietet die Klägerin das betreffende Grundstück an die A GmbH. Die von der Mieterin in den Streitjahren an die Klägerin für die Hallenfläche gezahlte Netto-Jahresmiete betrug ... € (in den Jahren 2016 bis 2017) bzw. ... € (im Jahr 2018).
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