Inländische B2B-Umsätze: Nur der Empfang von E-Rechnungen muss ab 2025 sichergestellt sein

Die Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen sind ab 2025 zwar möglich, verpflichtend wird dies aber erst 2028. Insofern besteht zunächst einmal kein Grund zur Panik, sondern Ihre Mandanten haben Zeit für die Umstellung, die sie allerdings auch nutzen sollten bzw. müssen. Damit Sie Fragen Ihrer Mandanten zu den möglichen Rechnungsformaten und den Übergangsfristen beantworten können, bringen wir beides hier noch einmal für Sie auf den Punkt.

Welche Rechnungsformate es schon gibt

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format i.S.d. europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet, insbesondere können Rechnungsdaten direkt und ohne Medienbruch in die verarbeitenden Systeme importiert werden. Nach Ansicht der Finanzverwaltung erfüllen die schon bisher genutzten Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) die Vorgaben der Norm EN 16931.

Nach den derzeitigen Plänen dürften EDI-Rechnungen, die nicht mit diesem Standard kompatibel sind, nur noch bis Ende 2027 verwendet werden. Laut BMF wird aber daran gearbeitet, die Weiternutzung des EDI-Verfahrens auch noch nach 2027 zu ermöglichen (BMF-Schreiben v. 02.10.2023 - III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007).