Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Kläger streiten um die Möglichkeit der Berichtigung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 129 der Abgabenordnung – AO –.
Die Kläger sind Eheleute und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Ingenieur. Er ermittelte den Gewinn durch Überschussrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz – EStG –.
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