I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der gegen die Antragstellerin ergangene Erbschaftsteuerbescheid im Hinblick auf die gegen das Erbschaftsteuerreformgesetz erhobenen formellen und materiellen verfassungsrechtlichen Bedenken und anhängigen Verfassungsbeschwerden von der Vollziehung auszusetzen ist.
Die Antragstellerin ist neben ihren drei weiteren Geschwistern zu gleichen Teilen Erbin nach ihrer am ...2009 verstorbenen Tante, Frau K.
Insoweit wird Bezug genommen auf den gemeinschaftlichen Erbschein des Amtsgerichts P vom ...12.2009 zum Aktenzeichen ....
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