Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 08.12.2023 - KostL 1636/23 (
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Der Kläger, Beschwerdeführer und Erinnerungsführer (Kläger) war ausweislich des Urteilsrubrums neben Frau ... Kläger und damit Beteiligter des vor dem Finanzgericht (FG) Münster wegen Einkommensteuer für 2016 geführten Verfahrens. Mit Urteil vom 24.05.2023 -
Mit Schriftsatz vom 05.07.2023 legte Rechtsanwalt ... im Namen des Klägers und Frau ... gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde ein. Am 07.07.2023 ging ein weiteres gleichlautendes, vom Kläger eigenhändig unterschriebenes Schreiben ein.
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