1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Vorangegangen war ein Einspruchsverfahren wegen einer Vielzahl von Besteuerungsgrundlagen gegen die Einkommensteuer-(ESt-), Umsatzsteuer-(USt-) und Gewerbesteuermess-Bescheide 2000 bis 2002, das mit teilweise abhelfender Einspruchsentscheidung vom 22. Oktober 2010 sein Ende fand.
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