Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 31. März 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin einen Anspruch auf Kostenerstattung und -übernahme von Apheresebehandlungen (Blutwäsche) sowie von Nahrungsergänzungsmitteln hat.
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