FG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.05.2010
6 K 4384/08

Keine passive Rechnungsabgrenzung bei erwartetem Abgangsverlust

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.05.2010 - Aktenzeichen 6 K 4384/08

DRsp Nr. 2011/2138

Keine passive Rechnungsabgrenzung bei erwartetem Abgangsverlust

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens (RAP).