Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit, in dem sie sich gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a des Umsatzsteuergesetzes – UStG –) wendet, deren Abnehmer ihr Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der Finanzverwaltung absichtlich verschleiert hat.
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