1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin Schuldnerin von Stromsteuer geworden ist.
Die Klägerin betreibt mehrere X-kraftwerke (X), in denen sie Strom erzeugt. Sie verfügt über eine Erlaubnis zur Entnahme steuerbefreiten Stroms zur Stromerzeugung.
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