FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.05.2010
1 K 1303/06
Normen:
EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2; EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3;

Keine Teilwertabschreibung auf Forderungen auf in Raten auszuzahlende öffentliche Zuschüsse wegen erforderlicher Vorfinanzierung der geförderten Baumaßnahmen

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.05.2010 - Aktenzeichen 1 K 1303/06

DRsp Nr. 2010/23084

Keine Teilwertabschreibung auf Forderungen auf in Raten auszuzahlende öffentliche Zuschüsse wegen erforderlicher Vorfinanzierung der geförderten Baumaßnahmen

Forderungen gegen die öffentliche Hand auf Zuschüsse für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die in Raten ausgezahlt werden, sind weder abzuzinsen noch im Hinblick auf den für die Vorfinanzierung der geförderten Baumaßnahmen anfallenden Zinsaufwand auf einen niedrigeren Teilwert abzuschreiben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2; EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist eine von der Klägerin im Jahresabschluss 1999 vorgenommene Teilwertberichtigung i.H.v. 93.022,00 DM auf eine gegenüber der Stadt S. bestehende Zuschussforderung streitig.