Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist eine von der Klägerin im Jahresabschluss 1999 vorgenommene Teilwertberichtigung i.H.v. 93.022,00 DM auf eine gegenüber der Stadt S. bestehende Zuschussforderung streitig.
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