Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Die Klägerin ist die Mutter des Kindes Y (* 9. November 1983). Bei Y liegt eine Schwerbehinderung vor. Die Klägerin streitet mit der Beklagten um die Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheides vom 11. März 2009 sowie die Berechtigung der Beklagten zur Rückforderung des für Y gezahlten Kindergeldes für den Zeitraum Juli 2006 bis November 2008 i.H. von 4.466 Euro.
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