Kontierung: Wie Sie Dividenden bei Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften korrekt verbuchen

Dividenden stellen eine wichtige Ertragsquelle für Unternehmen dar, die in Aktien investieren. Die buchhalterische Erfassung und steuerliche Behandlung dieser Erträge unterscheiden sich jedoch je nach Rechtsform des Unternehmens. Wir erläutern die Unterschiede bei der Verbuchung von Dividenden zwischen Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften anhand praktischer Beispiele. Besonderes Augenmerk legen wir auf die außerbilanzielle Korrektur bei Kapitalgesellschaften.

1. Verbuchung von Dividenden bei Einzelkaufleuten

Ein Einzelkaufmann, der bilanzierungspflichtig ist, muss Dividendenerträge korrekt auf die entsprechenden Konten verbuchen. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag werden hierbei auf das Konto „Privatsteuern“ gebucht, da diese Steuern mit der persönlichen Einkommensteuer verrechnet werden.

Beispiel Paul Petrus, ein bilanzierender Einzelkaufmann, besitzt Aktien der Bier AG im Umlaufvermögen seines Betriebs. Im Juni 2024 erhält er eine Dividende von 1.000 €. Die Abrechnung der Hausbank weist Kapitalertragsteuer i.H.v. 250 € und einen Solidaritätszuschlag i.H.v. 13,75 € aus, so dass die Bankgutschrift 736,25 € beträgt.

Buchungssatz:

1200

Bank

736,25 €

an

2655

Erträge aus Anteilen an KapG (UV) § 3 Nr. 40 EStG/ § 8b Abs. 1 und Abs. 4 KStG

1.000,00 €

1810

Privatsteuern

263,75 €