1. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
2. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.973,38 € festgesetzt. Auf denselben Betrag wird die Festsetzung des Verfahrenswerts erster Instanz mit Endbeschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 07.02.2024, Ziffer 6, von Amts wegen abgeändert.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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