Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 24.01.2017 wird zurückgewiesen. Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Kostenübernahme für ein Rollstuhlfahrrad mit Elektroantrieb.
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